BEDINGUNGEN FÜR PARTNER

Nachfolgend finden Sie die SponsorKliks-Bedingungen für Partner (im Folgenden: Bedingungen für Partner).
Wir bitten Sie, diese sorgfältig durchzulesen. Mit Ihrer Anmeldung als
Partner akzeptieren Sie automatisch die Bedingungen für Partner.

Inhalt:

Artikel 1 – Definitionen
Artikel 2 – Anmeldung und Annahme
Artikel 3 – Nutzung
Artikel 4 – Provision
Artikel 5 – Bezahlung
Artikel 6 – Ungültigkeit der SponsorKliks-Partnerschaft

Artikel 7 – Beendigung der SponsorKliks-Partnerschaft
Artikel 8 – Folgen einer Beendigung der SponsorKliks-Partnerschaft
Artikel 9 – Haftung
Artikel 10 – Sonstiges
Artikel 11 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Artikel 1 – Definitionen

In de Bedingungen für Partner werden folgende Definitionen verwendet:
SponsorKliks: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung SponsorKliks B.V. mit Sitz in (2011ND)
Haarlem, Nieuwe Gracht 55 mit der USt-IdNr. NL851 400474B01
und bei der Handelskammer mit der Nummer 54681901 eingetragen.
SponsorKliks Website: www.sponsorkliks.com
Partner: jede natürliche Person im Alter von 18 (achtzehn) Jahren und älter oder
juristische Person, die die Partnerbedingungen akzeptiert hat und von SponsorKliks als
Partner, der ihre Dienstleistung nutzt, angenommen wurde.
Dienstleistung: SponsorKliks stellt ihre Website zur Verfügung,
die Zugriff auf Webshops für den Onlinekauf von Produkten und/oder
Dienstleistungen bietet, sowie die Auszahlung einer Provision an Partner, die Nutzer über ihren Link
erfolgreich Ankäufe tätigen lassen.
Erfolgreicher Ankauf: ein Onlinekauf, der vom betreffenden Webshop
akzeptiert wird und für den SponsorKliks Provision empfängt.
Link: eine für jeden Partner einzigartige elektronische Verbindung zur Website von
SponsorKliks, die der Partner über das Internet veröffentlicht oder veröffentlichen lässt.
Nutzer: jeder Nutzer im Internet, der sich über einen Link Zugriff auf
die Website von SponsorKliks verschafft.

Artikel 2 – Anmeldung und Annahme

2.1 Jede natürliche Person von 18 (achtzehn) Jahren und älter und jede
juristische Person kann sich als SponsorKliks-Partner registrieren.
2.2 Eine Anmeldung als SponsorKliks-Partner bedeutet, dass Sie die Bedingungen für Partner
akzeptieren und einhalten.
2.3 Um als Partner bei SponsorKliks angemeldet zu werden, müssen Sie:
(a) das Anmeldeformular, das Sie auf der Website von SponsorKliks finden,
vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen;
(b) bestätigen, dass Sie die Partnerbedingungen akzeptieren, indem Sie den
im Anmeldeformular enthaltenen Anmeldebutton anklicken; und
(c) von SponsorKliks als Partner angenommen worden sein.
2.4 Wenn Sie während der Registrierung wie in Artikel 2.3 unter a und b beschrieben als
Vertreter einer oder mehrerer Personen oder einer Organisation handeln, müssen Sie
dazu ermächtigt sein. SponsorKliks ist in diesem Zusammenhang nicht zur Untersuchung verpflichtet.
2.5 SponsorKliks informiert Sie grundsätzlich innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach
Eingang des konform Artikel 2.3 unter a und b ausgefüllten Anmeldeformulars oder
Ihrer Annahme als Partner durch SponsorKliks.
2.6 SponsorKliks kann eine Anmeldung aus eigenen Gründen
ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
2.7 Wenn Sie von SponsorKliks als Partner akzeptiert wurden, kann SponsorKliks Sie
mittels ihrer Website, in Publikationen und Kampagnen als solchen (be)nennen, (falls
zutreffend) in Verbindung mit Ihrem Logo;
2.8 Die Erfassung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 2.3 Abs. A erfolgt ausschließlich
zum Nutzen der Dienstleistung und die Verarbeitung relevanter Daten
geschieht nur insofern dies im Rahmen der Dienstleistung erforderlich ist, das alles
unter Einhaltung der Datenschutzverordnung.

Artikel 3 – Nutzung

3.1 Nach der Anmeldung als Partner stellt SponsorKliks dem Partner einen Link
eines einzigartigen Partnercodes zur Verfügung.
3.2 Der Partner muss den in Artikel 3.1 genannten Link im Internet veröffentlichen (lassen),
insbesondere auf seiner/ihrer Website (falls der Partner diese hat) und
in seinen/ihren Anzeigen und/oder E-Mail-Nachrichten. Zu diesem Zweck stellt SponsorKliks dem
Partner einen sogenannten Button und ein Banner mit dem SponsorKliks-Logo
zur Verfügung.
3.3 Die Veröffentlichung auf der Website gemäß Artikel 3.2 bedeutet, dass
der in dem Artikel genannte Button oder das Banner an einer hervorgehobenen Stelle
auf der Startseite des Partners platziert wird und mit einem Mindestmaß von 120 x 60
Pixel und permanent angezeigt wird.
3.4 Der Partner ist selbst für die Installation und Nutzung des Links verantwortlich,
wird dabei aber jederzeit Richtlinien und Anweisungen, die er
diesbezüglich von SponsorKliks erhält, einhalten.
3.5 Der Partner hat die Möglichkeit, anderes von SponsorKliks verfügbar gemachtes
Werbematerial, wie standardisierte E-Mails und Texte
sowie Flyer und Poster zu nutzen. Eventuelle Versandkosten in diesem Zusammenhang werden vom
Partner getragen.
3.6 Der Partner ist dazu berechtigt, den Namen SponsorKliks und die (anderen) Marken,
Logos sowie weiteren unterscheidenden Zeichen von Sponsorkliks ausschließlich zwecks
der Veröffentlichung des Links und der dazugehörigen Werbung für die Dienstleistung
auf eine von SponsorKliks vorgegebene Weise zu verwenden. Der Partner wird dabei jederzeit
alle Anweisungen von SponsorKliks befolgen.
3.7 Es ist dem Partner untersagt, Änderungen am Namen
SponsorKliks und den (sonstigen) Marken, Logos und weiteren unterscheidenden Zeichen von
SponsorKliks vorzunehmen. Ihre Verwendung durch den Partner darf in keiner Weise
(möglicherweise) irreführend beziehungsweise (möglicherweise) schädlich für SponsorKliks sein.
3.8 Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 3.6 und 3.7 wird der Partner die Urheber-, Marken- und sonstigen exklusiven Rechte von SponsorKliks
und Dritten respektieren.
3.9 Der Partner wird keine Handlungen oder Unterlassungen verrichten, aufgrund derer SponsorKliks
und/oder der Partner (möglicherweise) gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Es ist unter anderem nicht gestattet, dass der Inhalt der Website (oder durch die Website) des
Partners oder jegliche (andere) Dokumente (wie Anzeigen oder E-Mails), in denen
der Partner einen Link integriert hat:
(a) einen pornografischen oder gewalttätigen Charakter haben;
(b) aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung diskriminieren;
(c) illegale Aktivitäten entfalten, fördern oder verherrlichen;
(d) den guten Namen und Ruf von SponsorKliks beschädigen (können); und/oder
(e) Urheberrechte, Marken oder andere Rechte von SponsorKliks oder willkürlichen Dritten
verletzt werden.
3.10 Falls die Website von SponsorKliks durch die Installation und/oder Nutzung
eines Links beeinträchtigt wird, ist SponsorKliks dazu berechtigt, den betreffenden Link zu blockieren.

Artikel 4 – Provision

4.1 Unbeschadet von Artikel 5.3 in Verbindung mit Artikel 8.1 Abs. e sowie Artikel 4.2 der Partnerbedingungen verpflichtet sich SponsorKliks dazu, 75 % der Provision, die SponsorKliks über einen Link erhalten hat, an den Partner zu zahlen, der auf der Grundlage von
Artikel 3.1 über den Link verfügt. Dabei wird unter der durch SponsorKliks empfangenen
Provision verstanden: die tatsächlich durch SponsorKliks über den Link bei SponsorKliks angeschlossener Webshops, beziehungsweise deren Vertreter, erhaltene Provisionseinnahmen für individuelle Transaktionen, ausgenommen
zusätzliche Prämien für erreichte Mengen und/oder Umsatzzahlen.
4.2 Wenn ein Ankauf zurückgesandt und/oder dessen Zahlung storniert wird,
schuldet SponsorKliks dem Partner für diesen spezifischen Ankauf keine
Provision (mehr). Eventuell bereits in diesem Zusammenhang ausgezahlte Provision muss vom
Partner an SponsorKliks zurückgezahlt werden.
Im Fall einer teilweisen Rücksendung verfällt bei so gut wie allen Webshops
die Provision. Durch den zusätzlichen Aufwand einer Rücksendung für den Webshop
ist eine Provision in dem Fall nicht vertretbar.
4.3 SponsorKliks informiert den Partner darüber, wie die aufgrund von Artikel 4.1
zusammen mit 4.2 an den Partner zu zahlende Provision zusammengesetzt ist, und zwar
bei jeder Auszahlung.
4.4 Die Provisionsbedingungen werden pro Webshop auf der Website von SponsorKliks veröffentlicht und können sich ändern. Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf den Nettoeinkaufssumme ohne sonstige Kosten (wie Versand-, Reservierungs- und Verwaltungskosten) und bezeichnen die Provision, die
an SponsorKliks ausgezahlt werden muss.
Für den Fall, dass eine SponsorKliks zugeteilte Provision
aus welchen Gründen auch immer rückgängig gemacht oder reduziert wird, verfällt oder senkt sich anteilig
auch direkt die betreffende in Artikel 4.1 beschriebene Auszahlungsverpflichtung,
auch für den Zeitraum, in dem die betreffende Änderung noch nicht durch SponsorKliks auf der Website übernommen wurde. Falls
SponsorKliks im vorgenannten Fall bereits seine Zahlungsverpflichtung erfüllt
hat, muss der Partner die betreffende Provision aufgrund der
Ungültigkeit der Zahlung zurückzahlen.
SponsorKliks bemüht sich, Änderungen der Provisionsbedingungen möglichst
schnell auf ihrer Website zu veröffentlichen, indem die
Provisionsbedingungen angepasst werden.
4.5 SponsorKliks bemüht sich, die von Partnern und/oder Nutzern gewünschten
Webshops auf ihrer Website aufzunehmen und für Partner eine möglichst hohe
Provision zu erzielen.
4.6 SponsorKliks bietet dem Partner die Möglichkeit, einen oder mehrere spezifische
Webshops und/oder Webshop-Kategorien auszuschließen. Falls ein Partner diese Möglichkeit
nutzen möchte, sorgt SponsorKliks dafür, dass der/die betreffenden
Webshop(s) und/oder Kategorie(n) nicht mehr für den Nutzer des Links
des/der betreffenden Partner(s) zugänglich sind.

Artikel 5 – Bezahlung

5.1 Die Auszahlung der Provision, die SponsorKliks dem Partner gemäß Artikel 4.1 in Verbindung mit 4.2
der Partnerbedingungen schuldet, erfolgt unter Beachtung der
Artikel 5.2 bis 5.4 sowie Artikel 5.8 pro Monat direkt auf das vom
Partner angegebene Konto, das gemäß Artikel 2.3 der Partnerbedingungen
im Anmeldeformular eingetragen wurde und als solches bei SponsorKliks registriert ist.
Alle möglichen Zahlungskosten mit Ausnahme der Verwaltungskosten von
SponsorKliks werden vom Partner getragen.
5.2 Falls die zur Zahlung erforderlichen Daten bei SponsorKliks nicht bekannt sind,
erfolgt keine Auszahlung. Falls der Verdacht besteht, dass
die für die Zahlung erforderlichen Daten nicht korrekt sind, werden keine Auszahlungen getätigt, bis die Richtigkeit der Daten mit Sicherheit festgestellt wurde.
5.3 Falls die Gesamtsumme der von SponsorKliks an einen Partner zu zahlenden Provision
für einen Monat weniger als 50,00 € (fünfzig Euro) beträgt, wird in dem betreffenden Monat nicht ausgezahlt, sonder die Provision wird für den Partner (weiter)
angespart. Die Auszahlung erfolgt in dem Monat, in dem der Gesamtbetrag
50,00 € (fünfzig Euro) oder mehr beträgt.
5.4 SponsorKliks schulde dem Partner keine Zinsen.
5.5 SponsorKliks ist jederzeit dazu berechtigt, Beträge, die sie dem Partner schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Partner, aus welchen Gründen auch immer,
SponsorKliks schuldet.
5.6 Zwischen SponsorKliks und dem Partner wird in keinerlei Weise eine (juristische)
„Partnership“ oder ein Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen oder als
geschaffen betrachtet.
5.7 Der Partner ist verantwortlich für die Zahlung aller eventueller Steuern und Sozialabgaben
im Zusammenhang mit Zahlungen von SponsorKliks an den Partner,
die sich aus der Steuer- oder Sozialgesetzgebung ergeben. SponsorKliks
trägt diesbezüglich keine Verantwortung.
5.8 Provision wird ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt. Falls der Partner mehrwertsteuerpflichtig ist,
muss er SponsorKliks hierüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall wird SponsorKliks
bei jeder Provisionsauszahlung dem Partner vorab per E-Mail die
von SponsorKliks in Rechnung zu stellende Summe sowie den betreffenden Verwendungszweck mitteilen,
sodass der Partner die entsprechende Mehrwertsteuer bei SponsorKliks in Rechnung stellen kann.
Nach Eingang der vorgenannten Mehrwertsteuer-Rechnung, die mit dem vorgenannten
Verwendungszweck versehen sein muss, zahlt SponsorKliks den genannten Betrag
plus Mehrwertsteuer, wie beschrieben in Artikel 5.1, an den Partner aus.

Artikel 6 – Ungültigkeit der SponsorKliks-Partnerschaft

6.1 Wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt zu Missbrauch oder betrügerischem Verhalten
von Seiten des Partners kommt, zum Beispiel, weil der Partner gegen Artikel 2.3 in Verbindung mit 2.4
der Partnerbedingungen (a) unbefugte Verwendung der Identität einer anderen Person oder (b) unbefugte Vertretung, verstößt, wird die betreffende SponsorKliks-Partnerschaft (im Folgenden: Partnerschaft) von Sponsorkliks für nichtig erklärt.
6.2 Falls Artikel 6.1 der Partnerbedingungen gilt:
(a) muss alle Provision, die der Partner von SponsorKliks erhalten hat,
innerhalb einer angemessenen Frist an SponsorKliks zurückgezahlt werden; und
(b) verfallen alle Ansprüche des Partners auf eventuell noch durch SponsorKliks
geschuldete Provision.
6.3 Im Fall der Nichtigkeit der Partnerschaft aufgrund von Artikel 6.1 gilt Artikel 8.1
Abs. a–d der Partnerbedingungen in gleicher Weise.

Artikel 7 – Beendigung der SponsorKliks-Partnerschaft

7.1 Der Partner ist jederzeit dazu berechtigt, die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung zu
beendigen. Der Partner muss SponsorKliks per E-Mail darüber informieren. Der
Zeitpunkt des Versands der betreffenden E-Mail wird als Zeitpunkt der
Beendigung der Partnerschaft im Sinn von Artikel 8 der Partnerbedingungen betrachtet, es sei denn, SponsorKliks und der Partner treffen ausdrücklich eine andere Vereinbarung.
7.2 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist SponsorKliks dazu berechtigt,
die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung zu beendigen, falls:
(a) der Partner gegen die Partnerbedingungen verstößt oder anderweitig seinen
seinen Verpflichtungen gegenüber SponsorKliks nicht nachkommt;
(b) die Website des Partners nach der Auffassung von SponsorKliks (möglicherweise) im Konflikt
mit der öffentlichen Ordnung oder Moral steht oder auf irgendeine andere Weise anstößig oder gewalttätig ist (oder sein kann);
(c) SponsorKliks durch die Partnerschaft in jeglicher Hinsicht Schaden erleidet (oder
erleiden könnte); und/oder
(d) der Partner in dieser Eigenschaft rechtswidrig gegen SponsorKliks und/oder
Dritte, wie Autoren, Verlage, Produzenten und ausführende Künstler, handelt.
7.3 SponsorKliks informiert den Partner per E-Mail über die Beendigung der
Partnerschaft aufgrund von Artikel 7.2. Der Zeitpunkt de Versands der betreffenden E-Mail
wird im Sinn von Artikel 8 der Partnerbedingungen als Zeitpunkt der
Beendigung der Partnerschaft betrachtet.es sei denn, SponsorKliks und der Partner
haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
7.4 Die Partnerschaft wird als beendet betrachtet, falls:
(a) während 3 (drei) aufeinander folgenden Monaten durch die Nutzer des Links
des Partners kein einziger erfolgreicher Ankauf getätigt wurde;
(b) SponsorKliks dem Partner ein Jahr lang keine Provision
gezahlt hat; oder
(c) die Dienstleistung nicht mehr geleistet wird, weil das SponsorKliks-Partnerprogramm
(im Folgenden Partnerprogramm) aufgehoben wurde.

Artikel 8 – Folgen einer Beendigung der SponsorKliks-Partnerschaft

8.1 Falls die Partnerschaft, aus welchem Grund auch immer, beendet wurde oder
als beendet betrachtet wird:
(a) stoppt der Partner unverzüglich mit der Veröffentlichung (Veranlassung zur Veröffentlichung) des Links
im Internet, der ihm oder ihr aufgrund von Artikel 3.1 zu Verfügung
gestellt wurde;
(b) ist SponsorKliks dazu berechtigt, die Link-Verknüpfung, die dem Partner aufgrund von Artikel 3.1 der
Partnerbedingungen zur Verfügung gestellt wurde, zu unterbrechen;
(c) ist SponsorKliks dazu berechtigt, den Zugriff auf die Website von
SponsorKliks zu blockieren;
(d) ist der Partner nicht länger dazu berechtigt, den Namen SponsorKliks und die (sonstigen)
Marken, Logos und weiteren unterscheidenden Zeichen von SponsorKliks gemäß der Bestimmungen in den Artikeln 3.6 und 3.7 der Partnerbedingungen zu verwenden; und
(e) kann der Partner keinen Anspruch mehr auf Provision erheben gemäß Artikel
4.1 in Verbindung mit Artikel 4.2 der Partnerbedingungen, ausgenommen Provision für
erfolgreiche Ankäufe, die durch den Nutzer de Links des Partners getätigt wurden,
bevor dessen Partnerschaft beendet wurde, beziehungsweise als beendet betrachtet wurde.
Dabei gilt weiterhin, dass die Provision mit einem Gesamtwert von weniger als 50,00 € (fünfzig Euro), die SponsorKliks einem Partner schuldet, nicht
ausgezahlt wird. Falls die Gesamtsumme der Provision, die SponsorKliks dem Partner
für erfolgreich getätigte Ankäufe des Nutzers mit dem Link des Partners
schuldet, die vor Beendigung seiner Partnerschaft getätigt wurden, beziehungsweise bevor die Partnerschaft als beendet betrachtet wurde,
als weniger als 50,00 € (fünfzig Euro) beträgt,
erlischt jegliche Verpflichtung von SponsorKliks die betreffende Provision auszuzahlen und
erlöschen jegliche Rechte des Partners diesbezüglich.
8.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8.1 Abs. e und Artikel 9 der Partnerbedingungen haben SponsorKliks und der Partner keinen Anspruch auf Entschädigung durch die andere Partei im Zusammenhang mit der Beendigung der Partnerschaft. Sie verzichten hiermit auf das Recht jeglicher Entschädigung.

Artikel 9 – Haftung

9.1 Der Partner ist voll verantwortlich und haftbar für seine oder ihre Nutzung,
die Entwicklung und Wartung, das Funktionieren und den Inhalt seiner oder ihrer
Website und aller (anderer) Dokumente (wie Anzeigen und E-Mails, in denen ein Link
integriert wurde. Der Partner stellt SponsorKliks von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
9.2 Außer im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet SponsorKliks nicht für Schäden und/oder Kosten des Partners im Zusammenhang
mit der Teilnahme am Partnerprogramm, zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Schäden
und/oder Kosten in Folge des nicht ordnungsgemäßen Funktionierens der SponsorKliks
Website, technischer Störungen, etc.
9.3 SponsorKliks haftet für keinerlei Schäden und/oder Kosten,
die durch Handlungen oder Unterlassungen von Webshops oder deren Vertretern entstehen,
die über die SponsorKliks Website erreichbar sind, wie beispielsweise – aber nicht beschränkt auf –
Schäden und/oder Kosten durch nicht ordnungsgemäßes Funktionieren ihrer Websites, technische
Störungen, Fehler und Ungenauigkeiten in der Kommunikation, das Ablehnen von Ankäufen,
etc. Sponsorkliks ist darüber hinaus nicht für den Inhalt ihrer
Websites verantwortlich oder haftbar.
9.4 Der Partner ist voll verantwortlich und haftet für jegliche Schäden
und/oder Kosten aufgrund von Fehlern und Ungenauigkeiten in dem in Artikel 2.3 der Partnerbedingungen genannte und vom Partner ausgefüllte Anmeldeformular. Als
Fehler und Ungenauigkeiten wird in diesem Zusammenhang außerdem verstanden, dass der Partner
Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt. Der Partner stellt SponsorKliks hinsichtlich allen
diesbezüglichen Ansprüchen frei.
9.5 SponsorKliks haftet nicht für entstandene Schäden und/oder Kosten
durch Missbrauch und/oder betrügerisches Verhalten des Partners, beispielsweise wenn der
Partner in Konflikt mit Artikel 2.3 in Verbindung mit Artikel 2.4 der Partnerbedingungen (a) unbefugt
die Identität einer anderen Person nutzt oder (b) unbefugt vertreten
wird.
9.6 In Folge von Artikel 5.7 der Partnerbedingungen garantiert der Partner, dass
alle Verpflichtungen aufgrund von Steuer- und Sozialgesetzgebung erfüllt werden und
stellt SponsorKliks von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
9.7 Die Dienstleistung wird mit größter Sorgfalt organisiert und ausgeführt. Sollten in der Berichterstattung
von SponsorKliks dennoch Fehler oder Irrtümer enthalten sein, kann
SponsorKliks für keine Schäden und/oder Kosten
haftbar gemacht werden, die durch offensichtliche Fehler und Ungenauigkeiten entstehen.

Artikel 10 – Sonstiges

10.1 Der Partner wird niemals als Agent oder Vertreter von SponsorKliks auftreten
und wird insbesondere keine Zusagen oder Verpflichtungen im Namen von oder für SponsorKliks machen oder eingehen.
10.2 Der Partner ist nicht dazu berechtigt, seine Partnerschaft (teilweise) an Dritte
zu übertragen, es sei denn, SponsorKliks hat hierfür eine schriftliche Erlaubnis
erteilt.
10.3 SponsorKliks ist jederzeit dazu berechtigt, die Partnerbedingungen zu ändern.
Der Partner wird darüber auf elektronischem Weg informiert. Falls
die geänderten Partnerbedingungen für den Partner nicht akzeptabel sind, darf der Partner
die Partnerschaft konform Artikel 7.1 der Partnerbedingungen beenden. Falls der Partner die Partnerschaft nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der genannten
Mitteilung beendet, gelten die geänderten Partnerbedingungen
als durch den Partner akzeptiert.
10.4 Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Partnerbedingungen sich zu irgendeinem Zeitpunkt
als nichtig oder teilweise nichtig erweisen oder vernichtet werden durften, bleiben
die anderen Bestimmungen der Partnerbedingungen uneingeschränkt gültig.
SponsorKliks wird die betreffenden Bestimmung(en) dann so ändern, dass sie den geltenden Gesetzen entspricht/entsprechen, wobei die ursprünglichen
Ziele und Geltungsbereiche so weit wie möglich berücksichtigt werden.
10.5 Falls zwischen SponsorKliks und dem Partner eine Situation entsteht, die nicht durch die
Partnerbedingungen geregelt wird, muss diese Situation im
Sinne der Partnerbedingungen beurteilt werden.
10.6 Wenn SponsorKliks nicht regelmäßig die strikte Einhaltung der Partnerbedingungen
einfordert, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder
dass SponsorKliks in irgendeiner Hinsicht ihr Recht einbüßt,
in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Partnerbedingungen einzufordern.
10.7 Es ist dem Partner untersagt, in Online-Suchmaschinen mit
den Namen teilnehmender Webshops zu werben.

Artikel 11 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

11.1 Die Partnerbedingungen und die Partnerschaft unterliegen ausschließlich
niederländischem Recht und Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen
Gericht in Haarlem (NL) vorgelegt.